Scheiben-Gasbehälter
Gasbehälter sind Einrichtungen zur Gasspeicherung, die das Bild der Stadt- und Industrielandschaften über viele Jahrzehnte mit geprägt haben. Es gab sie bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts ausschließlich in Form von Teleskop-Gasbehältern. Diese waren jedoch auf Grund ihrer Konstruktion mit erheblichen Nachteilen behaftet.
Sie benötigten eine Doppelwandung wegen des Tauchglockenprinzips und eine massive Auslegung des Basins wegen des hohen Wasserdruckes. Es gab deshalb frühzeitig Bestrebungen, die Konstruktion von Gasbehältern durch Verwendung trockener Dichtungen zu vereinfachen. Diese blieben vorerst ohne Erfolg, da eine dauerhaft ausreichende Abdichtung wegen der Abnutzung der trockenen Dichtungen durch Reibung an der Behälterwand nicht zu erzielen war. Am 05.09.1913 wurde für die Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg A.-G. (M.A.N.) schließlich die Erfindung mit dem Titel „Gasbehälter mit einem an der Innenwand des Behälters gleitenden Abschlusskörper“ vom Kaiserlichen Patentamt patentiert (DE 281482).
Diese Erfindung beruht auf der Kombination eines zum Anmeldezeitpunkt bereits bekannten scheibenförmigen Abschlusskörpers mit einer flüssigen Dichtung, die nach dem Patentanspruch 1 darauf gerichtet ist, dass zwischen der Behälterwand und dem Abschlusskörper eine Flüssigkeitsdichtung angeordnet ist.
Die Patentzeichnungen zeigen ein Ausführungsbeispiel der Flüssigdichtung im Detail und einen Scheiben-Gasbehälter mit der erfindungsgemäßen Dichtung in schematischer Darstellung.Die Funktionsweise des Gasbehälters ist wie folgt: Im Inneren des Behälters a ist der scheibenförmige Abschlusskörper b angeordnet. Behälterwand und Abschlusskörper sind durch die Flüssigkeitsdichtung h gegeneinander abgedichtet. Die durch den Spalt d zwischen dem Abschlusskörper b und der Behälterwand a ständig herabfließende Dichtflüssigkeit wird im Ringkanal g am Behälterboden gesammelt und mittels der Pumpe q in den Ringkanal i an der oberen Behälterkante zurückgepumpt, von wo aus sie über Leitungen in den Dichtkanal der Flüssigkeitsdichtung h zurückgeführt wird. Erst der überzeugende Vorteil dieser patentierten Konstruktion ebnete den Weg für einen breiten Einsatz von Scheiben-Gasbehälten in der Gaswirtschaft.
Die Firma Aug. Klönne ließ sich im Januar 1926 ein ähnliches System patentieren. Der Titel lautete „Abschlußkolben für Behälter zum Aufspeichern von Gas“ und wurde unter der Patentnummer DE 473314 patentiert. Unter www.depatisnet.de findet man unter der jeweiligen Patentnummer die Patentschriften. Der erste Scheiben-Gasbehälter nach diesem Patent wurde 1915 von der Firma MAN im Augsburger Gaswerk gebaut.